Aus Datenschutzgründen darf ausschliesslich die auf dem Konto registrierte Person Auskünfte erhalten oder Änderungen veranlassen.
Was bedeutet das konkret?
Nur die legitimierte Person (Rechnungsempfänger:in) hat Zugriff auf Kontoinformationen.
Auch im selben Haushalt lebende Personen oder Familienangehörige dürfen ohne schriftliche Vollmacht keine Auskünfte erhalten. Bei Anfragen benötigen wir ggf. einen amtlichen Ausweis zur Verifizierung.
Was gilt im Todesfall?
Wenn die registrierte Person verstorben ist, kann der Zugriff auf das Konto nur durch berechtigte Drittpersonen erfolgen zum Beispiel durch:
- gesetzliche Erben
- eine vom Gericht oder durch Erbschein nachgewiesene vertretungsberechtigte Person
Benötigte Unterlagen
Um Auskünfte erteilen oder das Konto bearbeiten zu können, benötigen wir:
- eine Kopie der Sterbeurkunde
- einen amtlichen Nachweis über die Berechtigung (z. B. Erbschein, Vollmacht, behördliche Verfügung)
- gegebenenfalls eine Kopie eines amtlichen Ausweises der anfragenden Person
Die Kontaktmöglichkeiten können Sie diesem Beitrag entnehmen.